Honorare/Kosten
Wir sind bereit, gegen Erfolgshonorar für Sie tätig zu werden. Das vereinbaren wir von Fall zu Fall, um flexible auf Ihre Wünsche eingehen zu können.
Sogenannte „bare Auslagen“ für Gerichtskosten oder Gerichtsvollzieherkosten sind von Ihnen zu tragen. Zahlt der Schuldner werden Sie überhaupt nicht mit Kosten belastet. Auf diese Art und Weise haben Sie stets volle Kostentransparenz.